Eidg. und Kant. Volksabstimmung vom 27.09.2020

Informationen

Datum
27. September 2020
Lokalität
Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Fulenbach

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde mit 380 JA zu 354 NEIN Stimmen angenommen.
Beschreibung
Die Schweiz nutzt ihre Kampfflugzeuge, um ihren Luftraum zu überwachen und zu schützen und ihre luftpolizeiliche Rolle zu erfüllen. Bundesrat und Parlament sind der Auffassung, dass es auch in Zukunft Kampfflugzeuge braucht, um die Sicherheit unseres Landes zu wahren und unsere Neutralität und unsere Unabhängigkeit in Krisenzeiten zu stärken. Sie ergänzen die Bodentruppen.
Die bestehenden Kampfflugzeuge sind in die Jahre gekommen und müssen in rund 10 Jahren ausser Betrieb genommen werden. Regierung und Parlament wollen darum bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschaffen. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Weil gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wurde, muss das Schweizer Volk über diese 6 Milliarden für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge entscheiden. Der Flugzeugtyp und die Anzahl werden hingegen von der Regierung festgelegt.
In den Augen des Referendumskomitees sind die 6 Milliarden für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ein unnötiger Luxus. Seiner Ansicht nach muss man sich heute für andere Bedrohungen wie Katastrophen und Cyberangriffe rüsten und den Klimawandel bekämpfen.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20.12.2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,77 %
380
Nein-Stimmen 48,23 %
354
Stimmbeteiligung
57.7 %
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde mit 344 JA zu 392 NEIN Stimmen deutlich verworfen.
Beschreibung
Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben ein Paket von sieben bilateralen Abkommen ausgehandelt, das im Jahr 2000 vom Volk mit 67,2 Prozent der Stimmen angenommen wurde. Diese Abkommen ermöglichen der Schweizer Wirtschaft den Zugang zum europäischen Markt. Eines dieser Abkommen ist das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA). Es erlaubt es, Schweizer Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Bedingungen, in der EU zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt das Gleiche in Bezug auf die Schweiz. Wird das FZA gekündigt , so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen ausser Kraft (Guillotine-Klausel).
Ein Komitee, das gegen die Personenfreizügigkeit ist, hat die Begrenzungsinitiative eingereicht. Laut dem Komitee herrscht in der Schweiz eine Massenzuwanderung. Diese führe zu steigender Arbeitslosigkeit und gefährde Wohlstand, Freiheit und Sicherheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
Wird die Begrenzungsinitiative und damit die Beendigung der Personenfreizügigkeit angenommen, so muss der Bundesrat mit der EU innerhalb von 12 Monaten das Ende der Freizügigkeit aushandeln. Gelingt dies nicht, so muss er das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall käme die Guillotine-Klausel zur Anwendung und alle sieben bilateralen Abkommen würden ausser Kraft treten.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 46,74 %
344
Nein-Stimmen 53,26 %
392
Stimmbeteiligung
57.7 %
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde mit 248 JA zu 482 NEIN Stimmen deutlich abgelehnt.
Beschreibung
Eltern können bei den Steuern Kinderabzüge beanspruchen. Bei der direkten Bundessteuer können sie für jedes Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen. Wenn beide Elternteile arbeiten und sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen (beispielsweise in einer Kindertagesstätte), können sie für die Drittbetreuung bis zu 10 100 Franken zusätzlich abziehen.
Bundesrat und Parlament wollen den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10 100 Franken auf 25 000 Franken erhöhen. So wollen sie dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, den Steuerabzug den effektiven Fremdbetreuungskosten anpassen und dafür sorgen, dass die Fachkräfte im Arbeitsmarkt bleiben und nicht aus steuerlichen Gründe das Arbeitspensum reduzieren oder gar ganz aufhören zu arbeiten. Das stärkt die schweizerische Wirtschaft.
Das Parlament hat zudem die Erhöhung des Kinderabzugs von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind beschlossen. Damit trägt es den allgemeinen Kosten der Familien (Essen, Unterkunft, Kleidung …) Rechnung, unabhängig davon, wie die Kinder betreut werden.
Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Die Referendumskomitees kritisieren diese Vorlage. Sie führe zu weniger Steuereinnahmen.
Formulierung
Wolln Sie die Änderung vom 27.09.2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 33,97 %
248
Nein-Stimmen 66,03 %
482
Stimmbeteiligung
57.4 %
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde mit 339 JA zu 400 NEIN Stimmen abgelehnt.
Beschreibung
Bei der Geburt eines Kindes hat die Mutter heute Anrecht auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Für die Väter gibt es in der Regel höchstens einen oder zwei Tage.
Diese Initiative verlangte einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub für alle erwerbstätigen Väter. Mit dem Gegenvorschlag legen Bundesrat und Parlament eine Regelung für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, dank der der Vater sich an der Betreuung seines Kindes beteiligen und die Mutter entlasten kann.
Der Gegenvorschlag sieht die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Der Vaterschaftsurlaub wird gleich entschädigt wie der Mutterschaftsurlaub: Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Finanziert wird sie über die Erwerbsersatzordnung.
Formulierung
Wollen Sie die Ändeung vom 27.09.2019 des Bundesgesetzes über den ERwerbsatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsatzgesetz, EOG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 45,87 %
339
Nein-Stimmen 54,13 %
400
Stimmbeteiligung
57.8 %
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Jagdgesetzes

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde mit 368 JA zu 365 NEIN Stimmen knapp angenommen.
Beschreibung
Das eidgenössische Jagdgesetz legt fest, welche Wildtiere geschützt sind, welche Wildtierarten gejagt werden dürfen und wann die Jagd erlaubt ist und wann nicht.
2019 lebten rund 80 Wölfe in 8 Rudeln in unserem Land. Ihre Präsenz beschäftigt die örtliche Bevölkerung: Sie tauchen immer wieder in Dorfnähe auf und greifen Schafe und Ziegen an. In den letzten zehn Jahren haben sie pro Jahr zwischen 300 und 500 Schafe und Ziegen gerissen.
Naturschutzverbände haben gegen die Änderung des Jagdgesetzes das Referendum ergriffen. Sie sind der Auffassung, dass mit den neuen Regeln vorsorglich und grundlos geschützte Tiere abgeschossen werden dürften, noch bevor sie einen Schaden angerichtet haben.
Bei einer Ablehnung der Änderung des Jagdgesetzes gilt es weiterhin in der Fassung von 1986.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27.09.2019 des Bundesgesetztes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,20 %
368
Nein-Stimmen 49,80 %
365
Stimmbeteiligung
57.6 %
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Einführung des Auftrages als politisches Instrument der Parlamentsmitglieder bei der ausserordentlichen Gemeindeorganisation; Änderung des Gemeindegesetzes

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde mit 278 JA zu 306 NEIN Stimmen abgelehnt.
Beschreibung
Von der Vorlage ist nur die ausserordentliche Gemeindeorganisation mit Gemeindeparlament betroffen.
Bei Annahme der Vorlage kann neu jedes Mitglied des Gemeindeparlaments ein Auftragsbegehren stellen. Die bisherigen Instrumente Motion und Postulat werden im neuen Instrument Auftrag zusammengefasst.
Für den Kanton und die Gemeinden mit der ordentlichen Gemeindeorganisation (Gemeindeversammlung) hat die Vorlage keine Auswirkungen. Nur für die Einwohnergemeinde der Stadt Olten sowie für Zweckverbände mit Delegiertenversammlung wird allenfalls eine Anpassung der Gemeindeordnung oder der Statuten und weiterer ausführender Reglemente notwendig sein.
Da im Kantonsrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht worden ist, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 47,60 %
278
Nein-Stimmen 52,40 %
306
Stimmbeteiligung
50.5 %
Ebene
Kanton
Art
-

Ersatzstandort für die Kantonale Motorfahrzeugkontrolle Olten; Bewilliung eines Verpflichtungskredites und der wiederkehrenden Ausgaben (Miete)

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde mit 497 JA zu 148 NEIN Stimmen deutlich angenommen.
Beschreibung
Die Kantonale Motorfahrzeugkontrolle (MFK) Olten soll an einem neuen Standort auf dem Areal der Busbetrieb Olten Gösgen Gäu AG (BOGG) in Wangen b. Olten untergebracht werden.
Am heutigen Standort der MFK in Olten können aus technischen, baulichen, räumlichen und betrieblichen Gründen nur Fahrzeuge bis 3.5 t geprüft werden. Alle übrigen Fahrzeuge werden an vier weiteren Standorten geprüft. Die gesetzlichen Aufgaben der MFK in der Region Olten können somit nicht effizient und nicht gemäss dem gesetzlichen Auftrag erfüllt werden. Für das Vorhaben wird ein Verpflichtungskredit von brutto 6,9 Mio. Franken beantragt. Dazu kommen Mietkosten für sämtliche Räumlichkeiten und Aussenanlagen von 198'800 Franken pro Jahr. Die bisherige Miete von rund 83'000 Franken pro Jahr entfällt.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 77,05 %
497
Nein-Stimmen 22,95 %
148
Stimmbeteiligung
51.2 %
Ebene
Kanton
Art
-