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WEGLEITUNG FÜR BAUGESUCHE


Die Kantonale Bauverordnung (KBV) bildet die gesetzliche Grundlage für Bauvorhaben jeglicher Art. Im § 3 der KBV ist explizit aufgeführt, welche Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigen. Ausser der Kantonalen Bauverordnung bilden das Baureglement und das Zonenreglement der Einwohnergemeinde mit den aktuellen Zonen- und Erschliessungsplänen einen integrierenden Bestandteil für die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen von Bauvorhaben in Fulenbach.

Welche Unterlagen können Sie wo beziehen?
Auf der Gemeindekanzlei Fulenbach können Sie die für Ihr Bauvorhaben benötigten Unterlagen beziehen. Mit der konkreten Angabe Ihres Bauvorhabens werden Ihnen jeweils am Schalter die Baugesuchsmappen mit den erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und übergeben.

Zudem besteht die Möglichkeit, sämtliche Formulare direkt von unserer Homepage herunterzuladen.

Welche Unterlagen sind einzureichen?
Nachfolgend sind die Gesuchsunterlagen aufgeführt, die bei einem Bauvorhaben einzureichen sind. Bei kleinen Bauten und baulichen Anlagen wie Pergola, Carport, Parkplätze, Gartenhaus, Dachfenstereinbau, Sitzplatzverglasung udgl. genügen in der Regel die mit * (Kleines Baugesuch) bezeichneten Baugesuchsunterlagen.

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UNTERLAGENINHALTANZAHLLINKBEZUGSORT
Baugesuchs-Mappe *Mappe2-fachFormularGemeindekanzlei
Tel. 062/917 10 10
Baubeschrieb *Formular2-fachFormularGemeindekanzlei
Tel. 062/917 10 10
Situationsplan 1:500 *
(nicht älter als 3 Monate)
Grundbuchplan2-fach Lerch + Weber, Trimbach
Tel. 062/293 40 60
Projektpläne 1:100 *Grundriss, Fassaden, Schnitte, Umgebung2-fach  
Berechnungen / NachweiseAusnützungs- und Grünflächenziffer, Anzahl Parkplätze, Bruttogeschoss-fläche für Anschlussgebühren2-fach  
Energietechnischer MassnahmennachweisBerechnungen, Planbeilagen1-fach  
VerträgeAuszug aus dem Grundbuch oder Kaufvertrag Grundstück (Kopie)2-fach Amtschreiberei, Olten
Tel. 062/311 85 60

Bewilligungsgesuch für Heizungs- und Tankanlagen (Soloth. Gebäudeversicherung)
UNTERLAGENINHALTANZAHLLINKBEZUGSORT
Heizungs-/Tankanlagen, Cheminée, Wärmepumpen und ErdsondenGesuchtsformular
Situation 1:500
Grundriss + Schnitte 1:100
3-fachFormularSGV, Solothurn
Tel. 032/627 97 00

Schutzraum Bewilligungs- oder Befreiungsgesuch
UNTERLAGENINHALTANZAHLLINKBEZUGSORT
SchutzraumbewilligungGesuchsformular3-fachFormularZivilschutzverwaltung,
Solothurn
Tel. 032/627 93 42
SchutzraumbefreiungGesuchsformular
Situation 1:500
Grundriss + Schnitte 1:100
2-fachFormularZivilschutzverwaltung,
Solothurn
Tel. 032/627 93 42

Anschlussgesuche Werke (Wasser und Kanalisation)
UNTERLAGENINHALTANZAHLLINKBEZUGSORT
GesuchsformularWasser3-fachFormularGemeindekanzlei
Tel. 062/917 10 10
GesuchsformularKanalisation, Versickerung3-fachFormularGemeindekanzlei
Tel. 062/917 10 10
Situationspläne 1:500Auszug Katasterpläne3-fach BSB + Partner,
Oensingen
Tel. 062/388 38 38
Projektpläne 1:100Grundriss + Schnitte3-fach Gemeindekanzlei
Tel. 062/ 917 10 10


Anschlussgesuch Elektra Fulenbach (EFU)
UNTERLAGENINHALTANZAHLLINKBEZUGSORT
GesuchsformularElektra3-fachFormularGemeindekanzlei
Tel. 062/917 10 10
Situationsplan 1:500Auszug Katasterplan3-fach BSB + Partner,
Oensingen
Tel. 062/388 38 38
Projektpläne 1:100Grundriss + Schnitte3-fach Gemeindekanzlei
Tel. 062/917 10 10


Anschlussgesuche Telekommunikation (Telefon, Internet, TV) beim entsprechenden Anbieter
Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Gesuche notwendig für: Arbeitsinspektorat, Benutzung öffentliches Areal, Abbruch und Entsorgungskonzept etc.
 
Formelle Anforderungen an die Baugesuchsunterlagen
Die Baugesuchsmappen und sämtliche Unterlagen sowie Pläne sind zu datieren und von der Bauherrschaft bzw. dessen Vertreter, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen.
In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot zu kennzeichnen. Bestehende Bauteile sind schwarz darzustellen.
Das Bewilligungsverfahren wird eingeleitet, sobald sämtliche erforderlichen Gesuchsunterlagen auf der Gemeindekanzlei eingereicht worden sind und das Baugespann (Bauprofil) erstellt ist. Diese Unterlagen werden an die betreffenden kommunalen und kantonalen Stellen zur Prüfung weitergeleitet.

Tipps für den optimalen Verlauf des Baubewilligungsverfahrens

  • Pläne und Formulare sind korrekt darzustellen bzw. auszufüllen. Mangelhafte Gesuchsunterlagen werden zurückgewiesen.
  • Die betroffene Nachbarschaft ist frühzeitig über das Bauvorhaben zu orientieren und soweit als möglich, auf ihre Anliegen einzugehen. So können zeitraubende Rekursverfahren vermieden werden.
  • Kleine Baugesuche sind von sämtlichen angrenzenden Grundeigentümern unterschreiben zu lassen.
  • Bei Unklarheiten ist es empfehlenswert, vor Baugesuchseingabe die Bau- und Planungskommission zu kontaktieren.

Verfahrensdauer
Das Baugesuch wird nach Eingang auf Vollständigkeit sowie auf die gesetzlichen Vorschriften des Bau- und Planungsrechts des Kanton Solothurn und der Gemeinde geprüft. Das korrekte Baugesuch wird publiziert und während 14 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Baukommission prüft und bewilligt das eingereichte Baugesuch. Im Normalfall dauert das Baugesuchsverfahren rund zwei Monate.
Liegen Einsprachen gegen das Bauvorhaben vor, ist die Baukommission bemüht, eine allseits zufrieden stellende Lösung zu finden. Das Verfahren wird sich dadurch verzögern.

Gebühren
Jedes Baugesuch ist gebührenpflichtig. Grundlage bildet das Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Einwohnergemeinde Fulenbach.

Eckdaten zum Ablauf des Baugesuches
Die Sitzungen der Baukommission finden in der Regel monatlich statt. Die Baupublikation erfolgt jeweils am Donnerstag im Anzeiger für das Thal-Gäu-Untergäu.

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