WEGLEITUNG FÜR BAUGESUCHE

Die Kantonale Bauverordnung (KBV) bildet die gesetzliche Grundlage für Bauvorhaben jeglicher Art. Im § 3 der KBV ist explizit aufgeführt, welche Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigen. Ausser der Kantonalen Bauverordnung bilden das Baureglement und das Zonenreglement der Gemeinde mit den aktuellen Zonen- und Erschliessungsplänen einen integrierenden Bestandteil für die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen von Bauvorhaben in Fulenbach.

Welche Unterlagen können Sie wo beziehen?
Sämtliche Formulare können Sie direkt von unserer Homepage herunterladen.
Die Kantonalen Gesetzgebungen können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Bau- und Planungsgesetz Kanton SO
Kantonale Bauverordnung SO

Welche Unterlagen sind einzureichen?
Nachfolgend sind die Gesuchsunterlagen aufgeführt, die bei einem Bauvorhaben einzureichen sind.

Bei kleinen Bauten und baulichen Anlagen wie Pergola, Parkplätze (einzeln), Gartenhaus ohne Ortsbetonfundament, Dachfenstereinbau ohne Lukarnen, Verglasung (sofern der Raum offen bleibt und nicht beheizt wird), Einfriedungen (ohne Stützmauer), Heizungssanierung wie Wärmepumpe (KBV §8 Abs. 2) oder Holzschnitzelfeuerungen ohne bauliche Anlagen, Klimageräte / Kühlgeräte, Energetische Dachsanierung, Kleiner Velounterstand, temporäre Werbetafel, Betriebswegweiser genügen in der Regel die mit * (Kleines Baugesuch) bezeichneten Baugesuchsunterlagen.

UNTERLAGEN INHALT ANZAHL LINK BEZUGSORT
         
Baubeschrieb Grosses Baugesuch (mit öffentlicher Ausschreibung)
Kleines Baugesuch (ohne öffentliche Ausschreibung)
2-fach   Bausekretariat
Tel. 062/917 10 16
Situationsplan 1:500 *
(nicht älter als 3 Monate)
  2-fach   Grundbuchplan
Projektpläne 1:100 * Grundriss, Fassaden, Schnitte, Umgebung 2-fach   Architekt
Berechnung Nutzungsziffern gemäss KBV, 3.4 Nutzungsziffern*, 711.61 (§34 bis §40)

Geschossflächenziffer, Grünflächenziffer, Überbauungsziffer, Baumassenziffer, 

Bruttogeschossfläche für Anschlussgebühren

2-fach   Bausekretariat
Tel. 062/917 10 16
Energietechnischer Massnahmennachweis

Formulare

Kantonale Hauptformulare

2-fach  

EnDK Konferenz Kantonaler Energiedirektoren, Haus der Kantone, Speichergasse 6, 3011 Bern

Tel. 031 / 320 30 25

Verträge Auszug aus dem Grundbuch oder Kaufvertrag Grundstück (Kopie) 2-fach   Amtschreiberei, Olten
Tel. 062/311 85 60


Bewilligungsgesuch für Heizungs- und Tankanlagen (Soloth. Gebäudeversicherung)

UNTERLAGEN INHALT ANZAHL LINK BEZUGSORT
Brandschutz / Bewilligung wärmetechnische Anlagen / Plangenehmigung/Planbegutachtung des Arbeitsinspektorates Gesuchtsformular sep. Verzeichnis Formular SGV, Solothurn
Tel. 032/627 97 00
Erläuterungen zum neuen SGV-Formular     Merkblatt SGV Solothurn
Tel. 032/627 97 00


Schutzraum Bewilligungs- oder Befreiungsgesuch

UNTERLAGEN INHALT ANZAHL LINK BEZUGSORT
Schutzraumbewilligung Gesuchsformular 2-fach Formular Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Zivilschutz, Balsthal
Tel. 062/311 94 94
Schutzraumbefreiung Gesuchsformular 2-fach Formular

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Zivilschutz, Balsthal
Tel. 062/311 94 94


Anschlussgesuche Werke (Wasser und Kanalisation)

UNTERLAGEN INHALT ANZAHL LINK BEZUGSORT
Gesuchsformular Wasser 2-fach Formular Bausekretariat
Tel. 062/917 10 16
Gesuchsformular Kanalisation, Versickerung 2-fach   Bausekretariat
Tel. 062/917 10 16
Situationspläne 1:500 Grundbuchplan 2-fach   Bausekretariat
Tel. 062/917 10 16
Projektpläne 1:100 Grundriss + Schnitte gemäss sep. Verzeichnis 2-fach   Bausekretariat
Tel. 062/ 917 10 16
Merbklatt Versickerung und Einleitung von
nicht verschmutztem Abwasser (Regenwasser)
    Merkblatt Bausekretariat
Tel. 062/917 10 16


Anschlussgesuch Elektra Fulenbach (EFU)

UNTERLAGEN INHALT ANZAHL LINK BEZUGSORT
Netzanschluss Anschlussgesuch 2-fach Formular Elektra Fulenbach EFU
Tel. 062/926 19 66
Situationsplan 1:500 Auszug Katasterplan 2-fach    
Projektpläne 1:100 Grundriss + Schnitte 2-fach   Architekt
Elektrische Wärme (Wärmepumpe) Anschlussgesuch 2-fach Formular Elektra Fulenbach EFU
Tel. 062/926 19 66
Erneuerbare Energien (z.B. Solar- und PV-Anlagen)

Technisches Anschlussgesuch

2-fach Formular Elektra Fulenbach EFU
Tel. 062/926 19 66
Solar- und PV-Anlagen Meldeformular 1-fach Formular

Bausekretariat                        Tel. 062/917 10 16

* Sonnenkollektoren und Sonnenzellen sind in allen Zonen gestattet. Vorbehalten bleibt § 64 KBV. In der Ortsbildschutzzone auf der zugewandten Seite der Dorfstrasse sind Sonnen­kollektoren/Sonnenzellen nur bewilligungsfähig, wenn sie ästhetischen Ansprüchen (recht­eckig und kompakt angeordnet) gemäss Art. 32a Abs. 1 RPV zu genügen vermögen. In der Ortsbildschutzzone gilt für Solaranlagen eine Baubewilligungspflicht. In allen übrigen Zonen gilt für genügend angepasste Solaranlagen lediglich eine Meldepflicht.

Mindesthöhe von Kaminen über Dach
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat im Dezember 2018 Empfehlungen zum Bau von Kaminen über Dach erstellt.

Solarpflicht auf Neubauten ab 01. Januar 2023
Alle Wichtigen Informationen dazu können Sie unter folgendem Link einsehen.
Fällt ein Bauvorhaben unter die Solarbaupflicht, dann ist ein grosses Baugesuch (mit öffentlicher Ausschreibung) inkl. Technischem Anschlussgesuch TAG der Elektra Fulenbach EFU beim Bausekretariat einzureichen.

Anschlussgesuche Telekommunikation (Telefon, Internet, TV) beim entsprechenden Anbieter

  • Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Gesuche notwendig für: Arbeitsinspektorat, Benutzung öffentliches Areal, Abbruch und Entsorgungskonzept etc.
  • Die ComNet Fulenbach AG realisiert in den nächsten zwei bis drei Jahren auf dem ganzen Gemeindegebiet Fulenbach ein Glasfasernetz bis in alle Haushaltungen, Gewerbe- und Industriebetriebe. Gebaut wird ein «offenes» Netz, das heisst nebst den heute verfügbaren „Quickline-Angeboten“ des Signallieferanten ggsnet-schwängimatt, wird der Kunde nach Abschluss der Arbeiten seinen Signallieferanten frei wählen können. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:

    Geschäftsführer
    ComNet Fulenbach AG
    Hansjörg Schaad
    Innere Weid 1
    4629 Fulenbach
    062 926 19 66
    hj.schaad@comnetfulenbach.ch


Formelle Anforderungen an die Baugesuchsunterlagen

  • Sämtliche Unterlagen sowie Pläne sind zu datieren und von der Bauherrschaft bzw. dessen Vertreter, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen.
  • In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot zu kennzeichnen. Bestehende Bauteile sind schwarz darzustellen.
  • Das Bewilligungsverfahren wird eingeleitet, sobald sämtliche erforderlichen Gesuchsunterlagen auf dem Bausekretariat eingereicht worden sind und das Baugespann (Bauprofil) erstellt ist. Diese Unterlagen werden an die betreffenden kommunalen und kantonalen Stellen zur Prüfung weitergeleitet.


Tipps für den optimalen Verlauf des Baubewilligungsverfahrens

  • Pläne und Formulare sind korrekt darzustellen bzw. auszufüllen. Mangelhafte Gesuchsunterlagen werden zurückgewiesen.
  • Die betroffene Nachbarschaft ist frühzeitig über das Bauvorhaben zu orientieren und soweit als möglich, auf ihre Anliegen einzugehen. So können zeitraubende Rekursverfahren vermieden werden.
  • Kleine Baugesuche sind von sämtlichen angrenzenden Grundeigentümern unterschreiben zu lassen.
  • Bei Unklarheiten ist es empfehlenswert, vor Baugesuchseingabe die Bau- und Planungskommission zu kontaktieren.


Verfahrensdauer grosses Baugesuch
Das Baugesuch wird nach Eingang auf Vollständigkeit sowie auf die gesetzlichen Vorschriften des Bau- und Planungsrechts des Kanton Solothurn und der Gemeinde geprüft. Das korrekte Baugesuch wird publiziert und während 14 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Baukommission prüft und bewilligt das eingereichte Baugesuch. Im Normalfall dauert das Baugesuchsverfahren rund zwei bis drei Monate.
Liegen Einsprachen gegen das Bauvorhaben vor, ist die Baukommission bemüht, eine allseits zufrieden stellende Lösung zu finden. Das Verfahren wird sich dadurch verzögern.

Verfahrensdauer kleines Baugesuch
Das Baugesuch wird nach Eingang auf Vollständigkeit sowie auf die gesetzlichen Vorschriften des Bau- und Planungsrechts des Kanton Solothurn und der Gemeinde geprüft. Das korrekte Baugesuch wird frühestens 14 Tage nach der Eingabe in der Bau- und Planungskommission behandelt. Die Baukommission prüft und bewilligt das eingereichte Baugesuch. Im Normalfall dauert das Baugesuchsverfahren rund zwei bis drei Monate.

Gebühren
Jedes Baugesuch ist gebührenpflichtig. Grundlage bildet das Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Gemeinde Fulenbach.

Eckdaten zum Ablauf des Baugesuches
Die Sitzungen der Baukommission finden in der Regel monatlich statt. Die Baupublikation erfolgt jeweils am Donnerstag im Anzeiger für das Thal-Gäu-Olten.