Abmeldung (Wegzug)

Sie verlassen unsere Gemeinde? Haben Sie veranlasst, dass Ihr Stromzähler abgelesen wird? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner-, Steuer- und Stimmregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Dies können Sie entweder persönlich am Schalter oder auf unserer Website im Online-Schalter erledigen. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir den Schriftenempfangsschein von Ihnen.

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Preis

Gratis
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