Steuerauskünfte

Auskünfte
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Gemeindesteuern. Für Fragen im Zusammenhang mit der Steuererklärung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Veranlagungsbehörde.

Steuerbezug
Die Gemeinde- und Kirchensteuern sowie die Feuerwehrersatzabgabe werden in drei Teilbeträgen (Vorbezug) sowie einer Schlussabrechnung erhoben.

  • 1. Rate (1/3 der Vorjahressteuern), zahlbar bis 30. April
  • 2. Rate (1/3 der Vorjahressteuern), zahlbar bis 31. Juli
  • 3. Rate (1/3 der Vorjahressteuern), zahlbar bis 31. Oktober
  • Schlussabrechnung zahlbar, innert 30 Tagen


Auf verspäteten Zahlungen wird ein Verzugszins berechnet! Anders als bei den Staats- und Bundessteuern erhalten Sie auf Vorauszahlungen keinen Zins.

Allgemeines
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns die Arbeit und vermeiden das Risiko von Zinsnachbelastungen oder falschen Buchungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

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