AHV-Zweigstelle

AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht aus einer Versicherung für pensionierte Personen sowie eine für Hinterlassene (Wittwen, Wittwer und Waisen)

Beiträge
Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie von Bund und Kantonen finanziert. Der Beitragssatz beträgt gegenwärtig 10.10%.
5.05% des Lohnes wird der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer abgezogen, die anderen 5.05% des Lohnes bezahlt der Arbeitgeber. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente.

Altersrenten
Altersrenten erhalten Frauen ab 63 Jahren (bzw. ab 2005 mit 64 Jahren), Männer ab 65 Jahren. Die Minimalrente beträgt zur Zeit Fr. 1'075.-- pro Monat, die Maximalrente Fr. 2'150.--. Die Höhe der Rente hängt von den geleisteten Beiträgen ab.

Hinterlassenrenten
Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.

Ausgleichskassen
Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahre eingetragen sind. Die Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Detaillierte Informationen finden Sie auf der AHV-Website (www.akso.ch).