Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbescheinigung

Wenn Sie sich in unserer Gemeinde niederlassen und nicht Bürger unserer Gemeinde sind, so haben Sie uns Ihren Heimatschein zu hinterlegen. Wir stellen Ihnen sodann einen einen Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein) aus.

Wochenaufenthalt und Personen, die sich zeitlich beschränkt in unserer Gemeinde aufhalten, erhalten eine Aufenthaltsbescheinigung.