Eidg. und kant. Abstimmung vom 9. Februar 2020

Informationen

Datum
9. Februar 2020
Lokalität
Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Fulenbach

Eidgenössische Vorlagen

Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Angenommen
Ergebnis
Die Gesetzesänderung wurde in Fulenbach knapp angenommen.
Beschreibung
Ausgangslage:
Das Schweizerische Strafrecht schützt Menschen vor verschiedenen Formen der Diskriminierung. So macht sich strafbar, wer mit Äusserungen oder Handlungen eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabsetzt. Das Parlament hat entschieden, den Schutz zu verbessern und die Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern. Neu soll auch eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung strafbar sein. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Die Vorlage:
Mit der Erweiterung der Strafnorm werden neu auch Personen geschützt, die aufgrund ihrer Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Verboten sind öffentliche Äusserungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde einer Person oder Personengruppe verletzen und somit ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft gefährden. Strafbar macht sich auch, wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentliche angebotene Leistung verweigert. Die Strafnorm gilt aber nicht für Äusserungen oder Handlungen im Familien- und Freundeskreis. Auch sachliche Diskussionen in der Öffentlichkeit sind davon nicht betroffen und bleiben weiterhin erlaubt.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierungen) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,99 %
235
Nein-Stimmen 48,01 %
217
Stimmbeteiligung
35.5
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Abgelehnt
Ergebnis
Die Volksinitiative wurde in Fulenbach deutlich abgelehnt.
Beschreibung
Vor allem in städtischen Gebieten ist das Angebot an Wohnraum bis 2015 knapp knapp geworden. Bis 2016 sind auch Mieten gestiegen. Verknappung und Verteuerung waren eine Folge der guten Wirtschaftslage und des starken Bevölkerungswachstums.

Die Vorlage:
Die Initiative verlangt, dass Bund und Kanton preisgünstige Mietwohnungen verstärkt fördern. Gesamtschweizerisch sollen mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützigen Bauträgern gehören - in der Regel sind dies Wohnbaugenossenschaften. Zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus sollen Kantone und Gemeinden für sich ein Vorkaufsrecht einführen können.
Schliesslich will die Initiative verhindern, dass Subventionen für energetische Sanierungen zu Luxuslösungen führen und sich die Wohnungen übermässig verteuern.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 25,55 %
116
Nein-Stimmen 74,45 %
338
Stimmbeteiligung
35.6
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 200

Angenommen
Ergebnis
Die Abstimmungsvorlage wurde in Fulenbach relativ deutlich angenommen.
Beschreibung
Das Bundesrecht schafft die international nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien in den Kantonen für die sogenannten Statusgesellschaften ab. Damit die Schweiz für international tätige Unternehmen steuerlich attraktiv bleibt, stellt es neue, zulässige Instrumente für Steuerentlastungen zur Verfügung. Um das Ziel zu erreichen, erwartet der Bund von den Kantonen, dass sie diese Instrumente einsetzen und günstige Steuersätze für Unternehmen festlegen.

Die erste kantonale Vorlage zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorlagen lehnte das Solothurner Stimmvolk am 19. Mai 2019 mit 51.4% der Stimmen ab. Die vorliegende zweite Vorlage setzt die bundesrechtlichen Vorgaben ebenso um und wird soweit möglich rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Der Kanton senkt die Gewinnsteuer neu auf 15.4% (Basis Steuerfuss der Stadt Solothurn Stand 2019, bisher Maximum 21.4%). Auch diese Vorlage führt zu erheblichen Mindererträgen für Kanton und Gemeinden, die aber als wichtige Investitionen für den künftigen Wohlstand des Kantons zu betrachten sind.
Zur Gegenfinanzierung wird die Vermögenssteuer für Vermögen von über 1. Mio. Franken und die Teilbesteuerung von Dividenden erhöht. Weiter werden Personen mit kleinen Einkommen bi der Einkommenssteuer entlastet und der Abzug für die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung erhöht. Die von der Steuerreform begünstigten juristischen Personen leisten neu Beiträge für die Finanzierung der bestehenden Ergänzungsleistungen für Familien. Der Kanton gleicht den Gemeinden die zu erwartenden Mindererträge kombiniert mit einer Härtefallregelung während acht Jahren weitgehend aus.
Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss «Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,65 %
297
Nein-Stimmen 32,35 %
142
Stimmbeteiligung
34.4
Ebene
Kanton
Art
-