Volksabstimmung und Amteibeamtenwahl vom 28. September 2025
Informationen
- Datum
- 28. September 2025
- Lokalität
- Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus.
- Beschreibung
Volksabstimmung vom 28. September 2025
Eidgenössische Vorlagen:
1. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften;
2. Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID).
Kantonale Vorlagen:
1. Änderung des Sozialgesetzes (SG); familienergänzende Kinderbetreuung;
2. Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten - Hochwasserschutz und Aufwertung / Bewilligung eines Verpflichtungskredites (Gesamtvorhaben);
3. Solothurn, Finanzierungsbeteiligung des Kantons Solothurn am Agglomerationsprojekt «Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd»; Bewilligung eines Verpflichtungskredites.
In der Amtei Olten-Gösgen kommt es zudem zu einer Ersatzwahl einer Amtsgerichtspräsidentin oder eines Amtsgerichtspräsidenten. Die Einberufung zu dieser Wahl wurde im Amtsblatt vom 29. Mai 2025 publiziert.
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschftssteuern auf Zweitliegenschaften
- Beschreibung
In Kürze
Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.
Weil Verfassungsänderungen von Volk und Ständenangenommen werden müssen, kommt es zu einer Abstimmungüber diese besondere Liegenschaftssteuer. Da die Abschaffungder Eigenmietwertbesteuerung mit der Verfassungsänderungrechtlich verknüpft ist, entscheidet die Abstimmung überdie ganze Reform: Wird die besondere Liegenschaftssteuerabgelehnt, so bleibt die Besteuerung des Eigenmietwertsbestehen. Die Reform beeinflusst die Steuerlast von Wohneigentümerinnen und -eigentümern und damit auch dieEinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ob es zu Minder- oder Mehreinnahmen kommt, hängt stark vom Hypothekarzinsniveau ab. Bei den Zweitliegenschaften kommt es auch darauf an, ob und wie die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer umsetzen. Insbesondere Tourismuskantone könnten Bedarf haben, allfällige Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften zu kompensieren.
- Formulierung
- Wollen Sie den bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz)
- Beschreibung
In Kürze
Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wird man das vollständig digitalisiert tun können. Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte. Aktuell gibt es in der Schweiz keine E-ID. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Einführung im Jahr 2021 abgelehnt, insbesondere weil sie durch private Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen.
Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Mit dieser können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. So ist es zum Beispiel möglich, damit den elektronischen Führerausweis zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden. Auch andere Behörden und Unternehmen können die staatliche Infrastruktur nutzen und damit eigene elektronische Nachweise anbieten, zum Beispiel die Wohnsitzbestätigung oder einen Mitgliederausweis. Gegen das E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen
Lebensraum Dünnern Oensinge bis Olten - Hochwasserschutz und Aufwertung / Bewilligung eines Verpflichtungskredites (Gesamtvorhaben)
- Beschreibung
◆ Untersuchungen zum Zustand der Dünnern im Gäu haben einen wasserbaulichen Handlungsbedarf zwischen Oensingen und der Mündung in die Aare in Olten offenbart. Das Gäu und Olten sind gegen ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) der Dünnern nicht gewappnet. Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Wegen den im Überflutungsperimeter liegenden Siedlungsgebieten und Infrastrukturen besteht ein hohes Schadenspotenzial. Die berechnete Schadensumme zwischen Oensingen und Olten liegt für ein HQ100 bei rund 680 Mio. Franken.
◆ Dank umfassender Einbindung der betroffenen Gemeinden und verschiedener Interessengruppen wie der Landwirtschaft und Umweltverbände sowie einer partizipativen Lösungsfindung stellt das kostenoptimierte Projekt «Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten – Hochwasserschutz und Aufwertung» eine breit abgestützte Kompromisslösung dar und ist im kantonalen Richtplan festgesetzt.
◆ Hinsichtlich der verschiedenen Ansprüche kombiniert das Projekt den Hochwasserschutz mit einer Aufwertung der Flusslandschaft als Erholungsraum für die Bevölkerung und einer Wiederbelebung des Gewässerlebensraums für Tiere und Pflanzen – ganz nach dem Motto: mehr Sicherheit, mehr Erholung, mehr Natur.
◆ Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in sieben Etappen ab 2028. Es ist insgesamt mit rund 20 Jahren Bauzeit zu rechnen.
Kosten und Finanzierung
◆ Die Investitionskosten belaufen sich brutto auf insgesamt 200 Mio. Franken (inklusive der Mehrwertsteuer von 8.1 %); eine Investition für die nächsten 80 bis 100 Jahre.
◆ Dritte beteiligen sich mit 10 Mio. Franken und der Bund mit mindestens 66.5 Mio. Franken. Die Dünnern-Gemeinden übernehmen 19 Mio. Franken. Damit verbleiben netto noch 104.5 Mio. Franken für den Kanton – pro Baujahr rund 5 Mio. Franken.
◆ Der Kantonsanteil wird aus den Erträgen aus der Gewässernutzung und den Abfallabgaben finanziert und ist damit sichergestellt.
- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten - Hochwasserschutz und Aufqertung / Bewilligung eines Verpflichtungskredites (Gesamtvorhaben) vom 11. März 2025 annehmen?
- Ebene
- Kanton
- Art
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Solothurn, Finanzierungsbeteiligung des Kantons Solothurn am Agglomerationsprojekt "Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd"; Bewilligung eines Verpflichtungskredites
- Beschreibung
◆ Der Hauptbahnhof Solothurn hat aufgrund seines umfassenden Angebots überregionale Bedeutung. Der Ausbau und die damit einhergehende Attraktivierung der Nordseite erfolgte bereits vor einigen Jahren.
◆ Die Aufwertung der Südseite ist im kantonalen Richtplan verankert. Bahnhofgebiete von kantonaler Bedeutung sollen zu leistungsfähigen, gut gestalteten Umsteigeorten ausgebaut werden. Die geplanten Massnahmen leisten dabei auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der kantonalen Velonetzplanung.
◆ Die einmalige Chance dieses Projekts liegt in der engen Zusammenarbeit zwischen Stadt, Kanton und Bund sowie RBS und SBB. So können sämtliche Massnahmen optimal koordiniert und das südliche Bahnhofgebiet ganzheitlich und zukunftsorientiert entwickelt werden – abgestimmt auf die Mobilitätsbedürfnisse der nächsten Jahrzehnte.
◆ Mit der Personenunterführung West, der neuen Velostation Süd und den Bushaltestellen auf der Südseite wird die Infrastruktur für nachhaltige Mobilität gestärkt. Durch die Umgestaltung der Zuchwilerstrasse wird die Verkehrssicherheit verbessert.
◆ Ein zentrales Element des Projekts ist der Ausbau der RBS-Infrastruktur. Um für das künftige Passagieraufkommen vorbereitet zu sein, setzt der Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) längere Züge ein. Dafür muss die Infrastruktur am Bahnhof Solothurn umfassend ausgebaut und modernisiert werden.
◆ Das Projekt «Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd» ist das Leuchtturmprojekt des Agglomerationsprogramms Solothurn der vierten Generation. Aufgrund der Qualität des Programms resultierte das drittbeste Bewertungsergebnis aller Schweizer Agglomerationsprogramme und damit ein entsprechend hoher Beitragssatz aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) von 40 % an die anrechenbaren Projektkosten.
◆ Die Gesamtkosten betragen 163,0 Mio. Franken. Der Anteil des Kantons Solothurn beträgt brutto 40,0 Mio. Franken. Nach Abzug der zugesicherten Beiträge von Bund und Dritten betragen die Nettoinvestitionen 22,5 Mio. Franken – verteilt über vier Jahre. Die Umsetzung ist für die Jahre 2029 bis 2032 geplant.
◆ Die Stimmberechtigten der Stadt Solothurn haben dem städtischen Verpflichtungskredit am 22. September 2024 an der Urne bereits zugestimmt.
◆ Eine Ablehnung des kantonalen Verpflichtungskredites hätte bedeutende Folgen. Sowohl der städtische Verpflichtungskredit wie auch die zugesicherten Beiträge würden bei einer Ablehnung unweigerlich wegfallen. Die Umsetzung als Gesamtprojekt wäre nicht mehr möglich. Die Koordination mit dem RBS ginge verloren und das Bahnhofsprojekt würde isoliert umgesetzt. Allein der Kanton würde Beiträge von 17,5 Mio. Franken verlieren. Die unbefriedigende Situation auf der Südseite würde voraussichtlich auf Jahrzehnte zementiert und eine spätere Realisierung wäre erheblich teurer.
- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Solothurn, Finanzierungsbeteiligung des Kantons Solothurn am Agglomerationsprojekt "Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd"; Bewilligung eines Verpflichtungskredites" vom 14. Mai 2025 annehmen?
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Änderung des Sozialgesetztes (SG); familienergänzende Kinderbetreuung
- Beschreibung
Was will die Änderung des Sozialgesetzes? Die familienergänzende Betreuung eines Kindes ist für Eltern mit hohen Kosten verbunden. Mit der vorliegenden Vorlage sollen deshalb Familien entlastet und kantonsweit Betreuungsgutscheine eingeführt werden. Die Eltern erhalten eine finanzielle Vergünstigung, wenn sie ihr Kind in einer Kindertagesstätte, einem Hort, einem Mittagstisch oder einer Tagesfamilie betreuen lassen. Dank dieser Unterstützung können mehr Eltern arbeiten gehen, ihr Arbeitspensum aufstocken oder eine Ausbildung machen. Das kommt der Wirtschaft zugute. Sie erhält damit die dringend benötigten Fachkräfte. Ausserdem werden der Kanton Solothurn und die Gemeinden als Standort attraktiver. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung ist ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Wohn- und Arbeitsorts. Wie hoch der Unterstützungsbeitrag für eine Familie ausfällt, ist abhängig von Einkommen, Vermögen und Familienkonstellation. Familien mit geringem Ein kommen werden stärker unterstützt als Familien mit höherem Einkommen. Die Gemeinden können für die Umsetzung aus unterschiedlichen Varianten wählen. Je nach Variantenwahl der Gemeinde profitieren 85 bis 93 Prozent der Familien im Kanton Solothurn von den Betreuungsgutscheinen. Die Eltern beteiligen sich weiterhin angemessen an den Betreuungskosten. Die Gemeinden finanzieren die Betreuungsgutscheine, der Kanton übernimmt neu 40 Prozent der Kosten für die Betre uung sgutscheine. Dies entlastet alle Gemeinden, auch jene, die bereits Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung finanzieren. Massgebliche Verbesserungen sind auch in Bezug auf Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen vorgesehen.
- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratbeschluss "Änderung des Sozialgesetzes (SG); familienergänzende Kinderbetreuung" vom 28. Januar 2025 annehmen?
- Ebene
- Kanton
- Art
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Bezirkswahlen
Amteibeamtenwahlen, Ersatzwahl eines Amtsgerichtspräsidenten / einer Amtsgerichtpräsidentin vom 28. September 2025
Beschreibung
Kandidaten und Kandidatinnen
1 Amrein Sarah, Rechtsanwältin und Notarin, Staatsanwältin, Kappel, FDP. Die Liberalen Olten-Gösgen
2 Hummel Lars, Gerichtsschreiber, Zuchwil, parteilos
3 Maissen Adriano, Rechtsanwalt, Obergösgen, FDP.Die Liberalen Olten-Gösgen
4 Schenker Caroline, Rechtsanwältin Egerkingen, Die Mitte Olten-Gösgen
- Ebene
- Bezirk
- Art
- andere Behörde
Name | |||
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Einberufung_VA_20250928 (PDF, 58.04 kB) | Download | 0 | Einberufung_VA_20250928 |