Eidg. und kt. Volksabstimmung und Ersatzwahl 2. Wahlgang vom Sonntag, 30. November 2025

Informationen

Datum
30. November 2025
Lokalität
Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus.

Eidgenössische Vorlagen

Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde deutlich mit 59 JA-Stimmen zu 431 NEIN-Stimmen verworfen.
Beschreibung

Ausgangslage

Heute sind Schweizer Männer verpflichtet, einen Dienst in der Armee oder im Zivilschutz zu leisten. Militärdienstpflichtige mit Gewissenskonflikten leisten einen länger dauernden Zivildienst. Wer keinen Dienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen. Die grosse Mehrheit der heute geleisteten Diensttage hat einen direkten Bezug zur Sicherheit der Schweiz. Für Schweizer Frauen ist der Dienst in der Armee oder im Zivilschutz freiwillig.

Die Service-citoyen-Initiative sieht vor, dass alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt erbringen müssen. Mit dem «Service citoyen» (Bürgerdienst) möchte die Initiative das Gemeinwohl stärken. Auch Frauen müssten somit neu einen Dienst leisten. Dieser Dienst soll entweder im Militär, im Zivilschutz oder  in Form eines gleichwertigen Milizdienstes erbracht werden, wobei der Sollbestand von Armee und Zivilschutz garantiert sein muss. Die Initiative zielt darauf ab, die Sicherheit breiter zu denken und die Dienstpflicht stärker auf Bereiche wie Klimaschutz, Ernährungssicherheit und Betreuung auszurichten. Personen, die keinen Dienst leisten, sollen wie heute eine Abgabe entrichten. Durch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht würden doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger rekrutiert wie heute. Damit würden auch die Kosten für Bund, Kantone und die Wirtschaft entsprechend steigen.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 12,04 %
59
Nein-Stimmen 87,96 %
431
Leer
1
Stimmberechtigte
1'316
Stimmbeteiligung
37.3 %
Ebene
Bund
Art
-

Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde deutlich mit 64 JA-Stimmen zu 424 NEIN-Stimmen verworfen.
Beschreibung

Ausgangslage 

Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Das hat die Stimmbevölkerung so  beschlossen. Für Massnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen, stehen dem Bund heute jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen in erster Linie aus verbrauchsabhängigen Abgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie auf Strom.

Die Initiative fordert mehr Mittel für die Klimapolitik. Das Geld soll von einer Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes kommen. Bisher kennen nur Kantone und Gemeinden eine solche Steuer. Neu soll der Bund zusätzlich eine Steuer  von 50 Prozent auf den Nachlass und die Schenkungen einer Person erheben, wobei die ersten 50 Millionen Franken nicht besteuert werden. Zwei Drittel der Einnahmen soll der Bund erhalten, einen Drittel die Kantone. Die Einnahmen aus der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen laut Initiativtext «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 13,11 %
64
Nein-Stimmen 86,89 %
424
Leer
2
Stimmberechtigte
1'316
Stimmbeteiligung
37.2 %
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Teilrevision Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG): Bewilligungsausschluss für professionelle Lottoanbieter

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde deutlich mit 290 JA-Stimmen zu 172 NEIN-Stimmen verworfen.
Beschreibung

Was will die Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes?

Die Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes will sicherstellen, dass auch in Zukunft alle Solothurner Vereine ihre kultur- und identitätsstiftende Arbeit für unser Gemeinwohl leisten können. Für viele Vereine stellen Lotto-Veranstaltungen eine wichtige Einnahmequelle dar. Damit dies auch in Zukunft so bleiben kann, soll das zur Verfügung stehende Kontingent für Kleinlotterien vollumfänglich den Solothurner Vereinen zugutekommen. Kommerzielle Anbieter sollen künftig keinen Anspruch mehr auf dieses Kontingent haben. Im Jahr 2021 ist der Kanton Solothurn der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) beigetreten. Gemäss dieser Vereinbarung steht dem Kanton Solothurn ein Kontingent von rund 820’000 Franken für die Durchführung von Lotterien zur Verfügung. Der grösste Teil dieses Betrages wird in unserem Kanton derzeit durch die Profilottiers ausgeschöpft. Ihr Anteil beträgt durchschnittlich 95 % aller Anträge. Dies bedeutet, dass nur 5 % des zur Verfügung stehenden Kontingents für Vereine bereitsteht, die ohne professionelle Unterstützung ihre Veranstaltungen durchführen. Dieses Missverhältnis soll zugunsten der Solothurner Vereine korrigiert werden. Kontingent für die Vereinbarungskantone nach IKV 2020: Ein Kanton, welcher sich der Vereinbarung angeschlossen hat, darf jährlich nicht mehr Ei nnahmen aus bewilligten Kleinlotterien generieren als umgerechnet 2.50 Franken pro Kopf der ständigen Wohnbevölkerung. Die so berechnete Gesamtsumme ergibt das jeweilige Kontingent. Im Kanton Solothurn steht damit eine Gesamtsumme von 820’000 Franken zur Verfügung. Viele Vereine möchten ihre traditionellen und beliebten Lottoveranstaltungen selbst durchführen. Mit der vorliegenden Teilrevision werden diese Vereine geschützt, denn sie stehen in einem Konkurrenz verhältnis zu den Lotterien, die durch Profilottiers durchgeführt werden. Die Profilottiers als Organisatoren haben kommerzielle Absichten und verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke wie  die Vereine. Der Regierungsrat und der Kantonsrat wollen daher verhindern, dass die selbst durch  geführten Lottoveranstaltungen der Vereine bei der Vergabe der Kontingentsanteile zukünftig konkurrenziert oder gar verdrängt werden. Das zur Verfügung stehende Kontingent soll als eine Finanzierungsgrundlage für die Vereine dienen und nicht für gewerbsmässig organisierte Profive ranstalter. Mit dem Ausschluss der Profilottiers wird dieses Ziel umgesetzt und die Grundlage geschaffen, dass auch zukünftig diese wichtige Erwerbsquelle allen Solothurner Vereinen erhalten bleibt. Durch den Ausschluss der Profilottiers können zukünftige Situationen vermieden werden, bei denen Anträge von Vereinen abgelehnt werden müssen, weil Profilottiers das Kontingent schon frühzeitig ausgeschöpft haben.

 

Der Kantonsrat sowie der Regierungsrat empfehlen ein JA zur Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes aus den folgenden Gründen:

◆ Erhalt und Sicherung der traditionellen und wichtigen Vereinslottos Mit dem Ausschluss der kommerziell tätigen Profilottiers werden die Vereine geschützt, die ihre Lottoveranstaltungen selbst durchführen. Sie stehen in einem Konkurrenzverhältnis zu den Lotterien, die durch Profilottiers organisiert werden. Da derzeit der grösste Teil des Kontingents durch die Profilottiers beansprucht wird, soll es zukünftig allein den Solothurner Vereinen zur Verfügung stehen. Die Kontingentsansprüche der Vereine, die selbst Lottomatches durchführen, sollen deshalb gegenüber den Ansprüchen der Profilottiers geschützt werden.

◆ Stärkung der Solothurner Vereine Das Verbot betrifft ausschliesslich kommerzielle Profilottiers. Alle anderen Vereinslottos ohne Profilottiers sind weiterhin möglich. Durch den Ausschluss der Profilottiers werden wieder die Gemeinnützigkeit und die sozialen Aspekte der Vereine in den Vordergrund gerückt. Die wichtige Einnahmequelle der Vereine wird damit geschützt und sie können ihre wichtige Funktion im Dienst der Gesellschaft weiterhin erfüllen.

◆ Einhaltung von Bundesrecht und Bekämpfung möglicher Geldwäscherei Kleinlotterien sollen gemäss Geldspielgesetz gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die professionellen Organisatoren mit kommerziellem, berufs- oder gewerbsmässigem Hintergrund sollen deshalb ausgeschlossen werden. Damit wird auch ein Beitrag zur Bekämpfung möglicher Geldwäscherei geleistet, da bei professionell organisierten Lottoveranstaltungen meistens grössere Umsätze vorliegen und damit auch das Gefahrenpotential zunimmt.  

◆ Einhaltung der Interkantonalen Vereinbarung (IKV 2020) Mit dem Ausschluss der Profilottiers wird eine wichtige Massnahme ergriffen, damit die IKV 2020 und das dem Kanton Solothurn zur Verfügung stehende Kontingent zukünftig eingehalten werden kann. Bislang wurde es auch aufgrund des hohen Anteils der durch Profilottiers organisierten Lottos deutlich überschritten. Durch den Ausschluss der Profilottiers wird gewährleistet, dass die Vereine, die selbst Lottos durchführen, auch zukünftig von diesem Kontingent profitieren können.

 

Das Referendumskomitee empfiehlt ein NEIN zur Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes aus den folgenden Gründen:

◆ Professionelle Anbieter garantieren Sicherheit und Fairness Kommerzielle Anbieter vermeiden organisatorisches Chaos. Sie sorgen dafür, dass Lottoveranstaltungen geordnet, transparent und fair ablaufen.

◆ Das Verbot trifft die Falschen und Vereine brauchen eine verlässliche finanzielle Basis Vereine können Probleme haben, genügend Helferinnen und Helfer zu finden. Deshalb kann es wichtig sein, professionelle Organisatoren zu beauftragen. Mit dem Beizug von Profilottiers können Vereine wichtige Einnahmen generieren. Ohne sie müssten Vereinsangebote eingeschränkt oder eingestellt werden. Gerade in Zeiten, in denen Fördermittel gekürzt werden, sind diese Einnahmen unverzichtbar.

◆ Nein zur Bevormundung Es braucht kein Verbot. Mündige Menschen sollen selbst entscheiden, ob sie an einem Lotto teilnehmen oder nicht. Lottoveranstaltungen mit Unterstützung von Profilottiers können verbindende Funktion haben.

◆ Das Verbot löst keine Probleme Es werden keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen. Durch den Wegfall von Profilottiers verlieren Vereine unverzichtbare Einnahmen und werden dadurch geschwächt.

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratbeschluss "Teilrevision Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG); Bewilligungsausschluss für professionelle Lottoanbieter" vom 11. März 2025 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,77 %
290
Nein-Stimmen 37,23 %
172
Leer
9
Stimmberechtigte
1'316
Stimmbeteiligung
35.8 %
Ebene
Kanton
Art
-

Kauf der Liegenschaft Bielstrasse 3, Solothurn

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde deutlich mit 294 JA-Stimmen zu 171 NEIN-Stimmen verworfen.
Beschreibung

◆ Im Jahr 2023 bot sich die Gelegenheit, die Liegenschaft Bielstrasse 3, unmittelbar neben dem Amthaus 1 in Solothurn, zu kaufen. Mit diesem Kauf sichert sich der Kanton eine strategisch optimal gelegene Liegenschaft im Zentrum von Solothurn, die sich zur künftigen Erweiterung des Gerichtszentrums oder für andere Verwaltungszwecke eignet. Sie hat fünf Obergeschosse und ein Attikageschoss sowie zwei Untergeschosse. Die Nutzfläche beträgt rund 2’270 m2. Neun Mitarbeitende haben bereits heute ihren Arbeitsplatz im Gebäude. Die übrigen Räumlichkeiten sind teilweise an Dritte vermietet. Die aktuellen Mieteinnahmen betragen rund 140’000 Franken pro Jahr. Das Potenzial der möglichen Mieteinnahmen bei Vollvermietung wird auf rund 300’000 Franken pro Jahr geschätzt.

◆ Der Kanton handelte mit der damaligen Eigentümerin, der Credit Suisse Anlagestiftung, einen Kaufpreis von 5,2 Mio. Franken aus. Bei seiner Beurteilung kam der Regierungsrat seinerzeit zum Schluss, dass die Liegenschaft dem Finanzvermögen zuzuschreiben sei, weil sie noch nicht überwiegend der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe diene. Am 13. Juni 2023 beschloss der Regierungsrat daher den Kauf der Liegenschaft ins Finanzvermögen. Der Kaufvertrag wurde am 3. Juli 2023 unterzeichnet und anschliessend im Grundbuch eingetragen.

◆ Gegen diesen Entscheid wurde eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Das Bundesgericht hob den Regierungsratsbeschluss am 10. Januar 2025 auf, weil der Kauf nicht – wie vom Regierungsrat damals eingestuft – als Erwerb ins Finanzvermögen, sondern als Investition ins Verwaltungsvermögen zu werten sei. Ausschlaggebend für das Bundesgericht war, dass bereits beim Kauf absehbar gewesen sei, wofür die Liegenschaft in Zukunft genutzt werde. Es sei dabei nicht die momentane Nutzung, sondern die Zweckbestimmung massgebend.

◆ Da es sich somit um eine neue, einmalige Ausgabe von über fünf Mio. Franken handelt, muss der Kauf nachträglich vom Kantonsrat beschlossen und in einer Volksabstimmung bestätigt werden. Der Kantonsrat hat dem Kauf am 24. Juni 2025 bereits zugestimmt.

◆ Ein Ja zum Kauf bedeutet für den Kanton langfristige Planungssicherheit, die Vermeidung teurer Mietlösungen und den Erhalt von Raumreserven. Sollte sich herausstellen, dass  das Gebäude langfristig nicht benötigt wird, kann es verkauft werden – mit guten Chancen auf einen Gewinn aufgrund der zentralen Lage und der zu erwartenden Wertentwicklung.

Finanz- und Verwaltungsvermögen

Finanzvermögen: Eine Immobile, welche als Wert-/Kapitalanlage dient, die vermietet wird und damit Rendite abwirft, stellt Finanzvermögen dar. Über Immobiliengeschäfte im Finanzvermögen entscheidet allein der Regierungsrat.

Verwaltungsvermögen: Eine Immobilie, welche unmittelbar und über längere Zeit zur Erfüllung einer öffentlichen  Aufgabe genutzt wird, wie zum Beispiel ein Schulhaus, stellt Verwaltungsvermögen dar. Für Immobiliengeschäfte im Verwaltungsvermögen ist je nach Höhe der Ausgabe der Regierungs- rat, der Kantonsrat oder das Volk zuständig. 

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratbeschluss "Kauf der Liegenschaft Bielstrasse 3,Solothurn" vom 24. Juni 2025 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 63,23 %
294
Nein-Stimmen 36,77 %
171
Leer
9
Stimmberechtigte
1'316
Stimmbeteiligung
36.0 %
Ebene
Kanton
Art
-

Umsetzung der Massnahmen Gde_VWD_05 <Kürzung des STAF-Ausgleichs in den Jahren 2026/2027> des Massnahmenplans 2024; Teilrevision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG)

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde deutlich mit 166 JA-Stimmen zu 282 NEIN-Stimmen verworfen.
Beschreibung

Mit der Unternehmenssteuerreform «Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020 (STAF)» wurden im Kanton Solothurn ab dem Jahr 2020 die Gewinnsteuersätze der Juristischen Personen (JP) stufenweise von rund 21 Prozent auf 15.1 Prozent gesenkt. Einwohnergemeinden, welche daraus übermässig hohe Steuerausfälle erwarten mussten, wurde vom Kanton eine Teilkompensation ihrer Ausfälle über einen erweiterten Finanz- und Lastenausgleich zugesichert. Nach vier Jahren zeigt sich, dass die tieferen Gewinnsteuersätze bei den Einwohnergemeinden bislang zu deutlich geringeren Steuerausfällen führten. Das Ausgleichsziel, nämlich die Hälfte der erwarteten Steuerausfälle gegenüber den Gemeinden kompensieren zu wollen, wurde mit den bisher vom Kanton geleisteten Ausgleichszahlungen deutlich übertroffen.

Im Rahmen des Massnahmenplans 2024 zur Sanierung des Staatshaushalts des Kantons sollen deshalb die Ausgleichzahlungen im Finanz- und Lastenausgleich für die letzten zwei Jahre des vorgesehenen STAF-Ausgleichs (2026 und 2027) um je 2 Mio. Franken reduziert werden. Da im Kantonsrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht wurde, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Umsetzung der Massnahmen Gde_VWD_05 des Massnahmenplans 2024; Teilrevision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG)" vom 25. Juni 2025 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 37,05 %
166
Nein-Stimmen 62,95 %
282
Leer
25
Stimmberechtigte
1'316
Stimmbeteiligung
35.9 %
Ebene
Kanton
Art
-

Bezirkswahlen

Amteibeamtenwahlen 2. Wahlgang, Ersatzwahl eines Amtsgerichtspräsidenten / einer Amtsgerichtpräsidentin 2. Wahlgang vom 30. November 2025

Beschreibung

Kandidaten und Kandidatinnen

1 Amrein Sarah, Rechtsanwältin und Notarin, Staatsanwältin, Kappel, FDP. Die Liberalen Olten-Gösgen

2 Hummel Lars, Gerichtsschreiber, Zuchwil, parteilos

3 Schenker Caroline, Rechtsanwältin Egerkingen, Die Mitte Olten-Gösgen

Ergebnis

Stimmen haben erhalten:

01 Amrein Sarah, FDP.Die Liberalen Olten-Gösgen = 145

02 Hummel Lars, parteilos = 138

03 Schenker Caroline, Die Mitte Olten-Gösgen = 113

Anzahl Stimmberechtigte
1'291
Stimmbeteiligung
31.5 %
Ebene
Bezirk
Art
andere Behörde