Eidg. Abstimmungstermin, kt. Abstimmung und Bezirkswahl vom Sonntag, 14. Juni 2026

Informationen

Datum
14. Juni 2026
Lokalität
Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus.

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)"

Resultate
Ergebnis
Die Initiative wurde mit 446 JA-Stimmen zu 303 NEIN-Stimmen deutlich angenommen.
Beschreibung

In Kürze

Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Personen in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. Das ist hauptsächlich auf die Zuwanderung zurückzuführen. Wie viele Menschen zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Floriert die Wirtschaft, so finden Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime rekrutieren dann fehlende Fachkräfte häufig im EU-Raum.

Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative) » verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Vor 2050 müsste die Bevölkerung der Schweiz unter 10 Millionen Menschen bleiben. Würde die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen Personen vor 2050 überschreiten, so müssten Bundesrat und Parlament insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat müsste zudem bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmebestimmungen und Schutzklauseln anrufen oder aushandeln. Würde die 10-Millionen-Grenze überschritten, so müsste die Schweiz diese Abkommen kündigen, nach zwei Jahren auch das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit. Dadurch würden auch die anderen Verträge der Bilateralen I wegfallen. Auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU wäre infrage gestellt und damit die enge Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative" annehmen?
Stimmberechtigte
1'307
Stimmbeteiligung
57.5 %
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Zivildienstgesetzes

Resultate
Ergebnis
Die Änderung des Zivildienstgesetzes wurde mit 416 JA-Stimmen zu 309 NEIN-Stimmen deutlich angenommen.
Beschreibung

In Kürze

Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Er muss dafür ein Gesuch stellen. Bis 2009 hat eine Zulassungskommission geprüft, ob der Gewissenskonflikt glaubhaft war. Seither belegen die Gesuchsteller ihren Gewissenskonflikt dadurch, dass sie bereit sind, im Zivildienst 1,5-mal so viele Diensttage zu leisten, wie im Militär noch verbleiben würden.

Bundesrat und Parlament wollen sicherstellen, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleibt. Die Vorlage soll dafür sorgen, dass weniger Personen in den Zivildienst wechseln. Sie zielt vor allem auf Armeeangehörige, die erst in den Zivildienst wechseln, nachdem sie bereits einen grossen Teil ihres Armeedienstes geleistet haben. Denn diese Personen müssen heute nur noch relativ wenige zusätzliche Diensttage leisten. Neu müssen alle Zivildienstpflichtigen mindestens 150 Diensttage leisten. Als weitere Massnahmen sind strengere Vorgaben für die Planung der Zivildiensteinsätze vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass Zivildienstpflichtige gegenüber Militärdienstpflichtigen einen Vorteil haben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 26. September 2025 des Bundegesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) annehmen?
Stimmberechtigte
1'307
Stimmbeteiligung
56.5 %
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft: Änderung der Kantonsverfassung

Resultate
Ergebnis
Die Änderung der Kantonsverfassung bezüglich Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft wurde mit 327 JA-Stimmen zu 302 NEIN-Stimmen knapp angenommen.
Beschreibung

Was wollen die Änderungen der Kantonsverfassung und des Kantonsratsgesetzes?

Mit der vorliegenden Änderung der Kantonsverfassung und des Kantonsratsgesetzes wird die Grundlage geschaffen, damit Kantonsrätinnen künftig die Möglichkeit erhalten, sich bei Mutterschaft im Kantonsrat vertreten zu lassen. Die Vertretung ist freiwillig. Sie kann bereits vor der Geburt des Kindes und/oder während des Mutterschaftsurlaubs für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten in Anspruch genommen werden.

Hintergrund der Verfassungs- und Gesetzesänderung ist der Umstand, dass es für Parlamentarierinnen während der Mutterschaft kaum zumutbar ist, an ganzen (mehrtägigen) Sitzungen teil   zunehmen. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die entsprechenden Plätze im Rat leer geblieben sind und Stimmen bei Abstimmungsvorgängen fehlten.

Die Möglichkeit der Stellvertretung während der Mutterschaft kennen bereits einige Parlamente in der Schweiz, so etwa der Grosse Rat des Kantons Aargau oder das Stadtparlament von Bern.  

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft: Änderung der Kantonsverfassung" vom 17. Dezember 2025 annehmen?
Stimmberechtigte
1'307
Stimmbeteiligung
49.0 %
Ebene
Kanton
Art
-

Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft: Änderung des Kantonsratsgesetzes

Resultate
Ergebnis
Die Änderung des Kantonsratsgesetzes bezüglich Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft wurde mit 332 JA-Stimmen zu 294 NEIN-Stimmen knapp angenommen.
Beschreibung

Was wollen die Änderungen der Kantonsverfassung und des Kantonsratsgesetzes?

Mit der vorliegenden Änderung der Kantonsverfassung und des Kantonsratsgesetzes wird die Grundlage geschaffen, damit Kantonsrätinnen künftig die Möglichkeit erhalten, sich bei Mutterschaft im Kantonsrat vertreten zu lassen. Die Vertretung ist freiwillig. Sie kann bereits vor der Geburt des Kindes und/oder während des Mutterschaftsurlaubs für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten in Anspruch genommen werden.

Hintergrund der Verfassungs- und Gesetzesänderung ist der Umstand, dass es für Parlamentarierinnen während der Mutterschaft kaum zumutbar ist, an ganzen (mehrtägigen) Sitzungen teil   zunehmen. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die entsprechenden Plätze im Rat leer geblieben sind und Stimmen bei Abstimmungsvorgängen fehlten.

Die Möglichkeit der Stellvertretung während der Mutterschaft kennen bereits einige Parlamente in der Schweiz, so etwa der Grosse Rat des Kantons Aargau oder das Stadtparlament von Bern.  

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft: Änderung des Kantonsratsgesetzes" vom 12. November 2025 annehmen?
Stimmberechtigte
1'307
Stimmbeteiligung
49.0 %
Ebene
Kanton
Art
-

Bezirkswahlen

Amteibeamtenwahlen, Ersatzwahl einer Amtsrichterin / eines Amtsrichters

Beschreibung

Kandidaten und Kandidatinnen

1 Deiss Claudia, Sekretärin, Trimbach, parteilos

2 Steiner Samuel, Geschäftsleiter, Schönewerd, Grüne Region Olten

3 Theis Pascal, Wissenschaftlicher Assistent für Öffentliches Recht, Kappel, SVP

Ergebnis

Stimmen haben erhalten:

01 Deiss Claudia, parteilos = 105

02 Steiner Samuel, Region Olten = 109

03 Theis Pascal, SVP = 359

Total gültige Stimmen = 573

Anzahl Stimmberechtigte
1'281
Ebene
Bezirk
Art
andere Behörde
Name Download
20260614_Fulenbach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (2) (PDF, 24 kB) Download 0 20260614_Fulenbach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (2)
20260614_Fulenbach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton (3) (PDF, 24 kB) Download 1 20260614_Fulenbach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton (3)
20260614_Fulenbach_Wahlprotokoll_Gemeinde (2) (PDF, 19 kB) Download 2 20260614_Fulenbach_Wahlprotokoll_Gemeinde (2)