Medienmitteilung; Auch Fulenbach setzt eine rote Linie bei der Richtplananpassung
Auch Fulenbach setzt eine rote Linie bei der Richtplananpassung
Im November 2022 hat das Amt für Raumplanung des Kantons Solothurn die Gemeinden und die Regionalplanungsorganisationen zur Anhörung der Richtplananpassung 2022 eingeladen. Zum ersten Mal besteht für die Gemeinden die Möglichkeit digital mitzuwirken und eine Stellungnahme online einzureichen. Bei der Richtplananpassung 2022 geht es primär darum, sämtlichen Gross-Betrieben im Gäu/Untergäu (Post, Migros, Coop, Murpf etc.) die Möglichkeit zu bieten, zu expandieren. Der Kanton, die Gemeindepräsidentenkonferenzen und ein Grossteil der Standortgemeinden haben im nun präsentierten Richtplanentwurf, den Anpassungsvorschlägen im Grundsatz einmal zugestimmt. Praktisch von sämtlichen teilnehmenden Organisationen wurden jedoch Vorbehalte gegenüber den aktuellen und zukünftig noch zunehmenden Verkehrsbelastungen gemacht. Es werden sogar von Logistik-Standortgemeinden neue Ausgleichsmassnahmen (Infrastrukturabgaben durch die Unternehmungen) einverlangt, die aber zukünftig der gesamten Region zu Gute kommen müssen, da eigentlich die Region die Mehrverkehrsbelastungen ertragen muss.
Die Gemeinde Fulenbach hat in ihrer Stellungnahme zum Richtplan klar festgehalten, dass das stetig wachsende Verkehrsaufkommen im Gäu und Untergäu generell stärker und verbindlicher reguliert werden muss. Es kann nicht sein, dass heute und in Zukunft ein x-faches an Verkehr über eine fast 50jährige, gleichbleibende Verkehrsinfrastruktur abgewickelt werden kann. Eine weitere Verkehrszunahme auf den bestehenden Strassen muss zwingend vermieden werden, ansonsten in kürzester Zeit ein Verkehrskollaps im Gäu wie im Untergäu stattfinden wird. Fulenbach verlangt in der Vernehmlassungseingabe vom Regierungsrat klar, dass mit der Richtplananpassung neue Steuerungsinstrumente (Fahrtenkontingente für verkehrsintensive Betriebe) einzuführen sind und die expansionswilligen Unternehmungen mit klaren Auflagen (bspw. Infrastrukturabgaben zum notwendigen Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen) belegt werden müssen. Parallel dazu hat der Regierungsrat eine gesamtheitliche und integrale Verkehrsplanung von Oensingen bis Olten zu erarbeiten und in den Richtplan als zwingende Bedingung aufzunehmen.
Mit einer integralen Verkehrsplanung müssen nachweisbare und vor allem spürbare Fahrtenreduktionen durch die Siedlungsgebiete bzw. Ortsdurchfahrten von Westen nach Osten, wie aber auch von Norden nach Süden erreicht werden können. Dabei sollen diese verkehrsintensiven Logisitikbetriebe dazu verpflichtet werden, einerseits die Bahninfrastrukturen vermehrt zu nutzen und andererseits sind für Zu- und Wegfahrten zwingend die Anschlüsse auf die Autobahn A1 zu nutzen. Dies kann durch ein übergeordnetes verbindliches Mobilitätskonzept erreicht werden, sofern der Regierungsrat dies ebenfalls so will! Im Weiteren sind im Rahmen dieser Richtplananpassung bzw. mit den Erweiterungsabsichten der Grossbetriebe wie bspw. die Post AG klare Auflagen zu machen, dass es in Zukunft bzw. auch für die bestehenden Logistikzentren nicht mehr gestattet ist, Aussenlager (Containerlager Industriegebiet Bännli Wolfwil) ausserhalb der Standortgemeinde zu betreiben. Somit können unnötige Leerfahrten vermieden und auch die ökologischen Ansprüche an einen modernen Logistikbetrieb erfüllt werden. Im Speziellen spricht sich der Gemeinderat auch für den Bau der ERO+ aus. Diese bereits seit Jahren einverlangte regionale Verkehrsentlastungslösung soll die Zentren der Untergäuer-Gemeinden stark entlasten können.
GEMEINDERAT FULENBACH Fulenbach, 13.02.2023 / Bl/cmu
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