Gemeindesaal
Bitte beschreiben Sie ihre Anlassart (z.B. Geburtstagsfest, Racletteabend, Fasnachtsparty, Generalversammlung etc.).
- Fest installierter Beamer "Acer PD523PD" mit Fernbedienung
- Leinwand (282 x 211cm)
Es sind gesamthaft 300 Stühle und 51 Tische vorhanden.
Die Bühne besteht aus verschiedenen Elementen, welche unterschiedlich zusammengestellt werden können.
Für die Verdunkelung hat es anthrazitfarbige Vorhänge.
Die Grösse der Bühen beträgt: 12.00 m x 6.00 m
Der Kaffee kostet 30 Rappen/Tasse. Im Preis enthalten sind Kaffeebohnen, Rahm und Zucker.
Der Zählerstand wird bei der Übergabe/Abgabe des Saals durch den Haus-/Anlagewart abgelesen. Der geschuldete Betrag ist in bar zu bezahlen.
Die Küche ist wie folgt ausgestattet:
Kaffeemaschine
Kühlschrank
Gefrierschrank
Geschirrspülmaschine
Kochfeld
genügend grosse Ablage-/Vorbereitungsfläche
Rüst- und Kochutensilien sind genügend vorhanden
Geschirr (Frühstücks-/Salatteller, Suppenteller, Hauptspeiseteller sowie Unterteller für Kaffeetassen) und
Besteck (Gabel, Messer, Suppen- und Kaffelöffel) sind für 240 Personen vorhanden.
Rotweingläser sind für 295 Personen vorhanden.
Weissweingläer sind für 231 Personen vorhanden.
Teegläser sind für 90 Personen vorhanden.
Biergläser sin für 46 Personen vorhanden.
Ja, mit Geschirr/Besteck/Gläser/Tassen |
Ja, ohne Geschirr/Besteck/Gläser/Tassen |
Nein |
Mikrofon- und Musikanlage |
|
Das Abspielen von Musik via USB-Stick, Handy, CD ist möglich.
Es besteht eine Funkmikrofonanlage. Weitere Details zur Anlagen können bei unserem Abwart angefragt werden.
Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgeld abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Auch gilt das aufstellen einer freiwilligen Kollekte als Entgelt. Somit ist auch ein solcher Anlass bewilligungspflichtig.
Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgeld abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Auch gilt das aufstellen einer freiwilligen Kollekte als Entgelt. Somit ist auch ein solcher Anlass bewilligungspflichtig.