Gemeindesaal



Details
Optionen
Bilder
Belegung

Anlassart

Bitte beschreiben Sie ihre Anlassart (z.B. Geburtstagsfest, Racletteabend, Fasnachtsparty, Generalversammlung etc.).

Optionen


Beamer mit Leinwand

Optionen
Ja
Nein


Bestuhlung

Es sind gesamthaft 300 Stühle und 51 Tische vorhanden.

Optionen
Ja
Nein


Bühne

Die Bühne besteht aus verschiedenen Elementen, welche unterschiedlich zusammengestellt werden können.

Für die Verdunkelung hat es anthrazitfarbige Vorhänge.

Die Grösse der Bühen beträgt: 12.00 m x 6.00 m

Optionen
Ja
Nein


Kaffeemaschine

Der Kaffee kostet 30 Rappen/Tasse. Im Preis enthalten sind Kaffeebohnen, Rahm und Zucker.

Der Zählerstand wird bei der Übergabe/Abgabe des Saals durch den Haus-/Anlagewart abgelesen. Der geschuldete Betrag ist in bar zu bezahlen.

Optionen
Ja
Nein


Küche

Die Küche ist wie folgt ausgestattet:
Kaffeemaschine
Kühlschrank
Gefrierschrank
Geschirrspülmaschine
Kochfeld
genügend grosse Ablage-/Vorbereitungsfläche
Rüst- und Kochutensilien sind genügend vorhanden

Geschirr (Frühstücks-/Salatteller, Suppenteller, Hauptspeiseteller sowie Unterteller für Kaffeetassen) und
Besteck (Gabel, Messer, Suppen- und Kaffelöffel) sind für 240 Personen vorhanden.

Rotweingläser sind für 295 Personen vorhanden.
Weissweingläer sind für 231 Personen vorhanden.
Teegläser sind für 90 Personen vorhanden.
Biergläser sin für 46 Personen vorhanden.

Optionen
Ja, mit Geschirr/Besteck/Gläser/Tassen
Ja, ohne Geschirr/Besteck/Gläser/Tassen
Nein


Mikrofon- und Musikanlage

Das Abspielen von Musik via USB-Stick, Handy, CD ist möglich.

Es besteht eine Funkmikrofonanlage. Weitere Details zur Anlagen können bei unserem Abwart angefragt werden.

Optionen
Ja
Nein


Verkauf von Getränken

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgeld abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Auch gilt das aufstellen einer freiwilligen Kollekte als Entgelt. Somit ist auch ein solcher Anlass bewilligungspflichtig.

Optionen
Ja, gegen Entgeld
Nein


Verkauf von Speisen

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgeld abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Auch gilt das aufstellen einer freiwilligen Kollekte als Entgelt. Somit ist auch ein solcher Anlass bewilligungspflichtig.

Optionen
Ja, gegen Entgeld
Nein


WC-Anlagen

Optionen
Ja
Nein