Absolutes Feuerverbot / Feuerwerksverbot inkl. 1. AugustWeiterführende Informationen https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-militaer-und-bevoelkerungsschutz/katastrophenvorsorge/waldbrandgefahr/Kanton Solothurn: Absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit. Aufgrund fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben im ganzen Kanton Solothurn zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn hat deshalb in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dokument Allgemeinverfugung_Feuer-_und_Feuerwerksverbot_2022.pdf (pdf, 57.9 kB) Datum der Neuigkeit 20. Juli 2022
|