https://www.fulenbach.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=1746833&ls=0&sq=&kategorie_id=&date_from=&date_to=
27.03.2023 06:26:41
Weiterhin gilt eingeschränkter Winterdienst in Fulenbach!
(Bedarfsgerechter Salz- u. Splittschutz)
Schneeräumung
Die Schneeräumung und der Salz- und Splitteinsatz sind in drei Lose unterteilt:
Los 1 |
Gemeindestrassen |
Keller Rudolf |
079 / 671 30 89 |
Los 2 |
Trottoirs und öffentlichen Plätze |
Wyss Alban |
079 / 741 00 31 |
Los 3 |
Salz- und, wenn notwendig Splitteinsatz auf sämtlichen Gemeindestrassen, Trottoirs und öffentlichen Plätzen |
Aebi Matthias |
076 / 334 06 74 |
In dringenden Fällen |
Ansprechpartner der Gemeinde Anlagen-, Landschafts- und Versorgungskommission, RC Strassen |
Studer Markus |
079 / 641 15 68 |
Auch dieses Jahr werden Privatstrassen (Erschliessungs- und Verbindungsstrassen), welche sich im privaten Eigentum befinden, durch die Gemeinde geräumt.
Private Schneeräumung
Private Hauszufahrten und Plätze sind durch Grundeigentümer selber zu räumen. Für diese Räumungsarbeiten stehen Ihnen die Schneeräumungsunternehmungen gerne zur Verfügung. Dieses Angebot ist kostenpflichtig!
Parken von Fahrzeugen
Bitte keine Fahrzeuge, welche die Schneeräumung behindern, am Strassenrand parken.
Schäden an Räumungsfahrzeugen
Sämtliche privaten Grundeigentümer sind angehalten, durch Schneelast herabhängende Äste und Sträucher rechtzeitig zurückzuschneiden.
Allfällige, durch nicht zurückgeschnittene Äste und Sträucher, entstandene
Beschädigungen an Räumungsfahrzeugen müssen dem verursachenden Grundeigentümer verrechnet werden.
Anpassung an Witterungsverhältnisse
Der Winterdienst kann durch die Gemeinde bzw. die beauftragte Schneeräumungsequipe nur dann gut und zufriedenstellend erfüllt werden, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger den jeweils aktuellen Witterungsverhältnissen anpassen.
Die Fahrzeuglenker werden gebeten, rechtzeitig eine wintertaugliche Bereifung zu montieren und sich den aktuellen Fahrverhältnissen (Geschwindigkeit) anzupassen.
Bei den Fussgängern wird vorausgesetzt, dass ein wintertaugliches Schuhwerk benützt wird.
Sachschäden und Reklamationen
Sachschäden an privatem Eigentum (Gartenmauer, Zäune etc.), welche durch die Räumungsarbeiten entstanden sind, müssen direkt mit den Schneeräumungsbeauftragten (Keller oder Wyss) geregelt werden.
Die Gemeinde lehnt jegliche Haftungsansprüche ab.
Reklamationen bezüglich ungenügender Schneeräumung sind ebenfalls mit den Unternehmern direkt abzusprechen.
Dokument Winterdienst 2022-23.pdf (pdf, 182.8 kB)
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