Beglaubigungen/Bescheinigungen

Unterschriften von Vollmachten, Bürgschaften usw. dürfen nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in unserem Beisein geleistet wird.

Das Gleiche gilt für die Beglaubigung von Fotokopien. Auch hier muss das Original vorgelegt werden.

Preis

Fr. 10.--
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