Steuererklärung

Die Steuererklärung wird ihnen jeweils anfangs Februar per Post direkt durch das Kant. Steueramt zugestellt. Von diesem Zeitpunkt an bleibt Ihnen bis zum 31. März Zeit, um dieselbe ausgefüllt und unterschrieben wieder einzureichen. Falls Ihnen diese Frist zu kurz ist, besteht die Möglichkeit ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen.
Die Software zum erleichterten Ausfüllen der Steuererklärung können Sie auf der Website https://so.ch/verwaltung/finanzdepartement/steueramt/etax-solothurn/ herunterladen.

Fristerstreckungen
Gesuche um Verlängerung der Eingabefrist können Sie mit dem vorgedruckten, der Steuererklärung beigelegen Formular ebenfalls beim kantonalen Steueramt in Solothurn beantragen. Verlängerungen bis zum 31. Juli sind kostenlos und werden nicht bestätigt, darüber hinausgehende Verlängerungen sind kostenpflichtig.

Mahnungen
Steuererklärungen die nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingehen, werden mit einer Gebühr von 60 Franken belastet.

Brauchen Sie Hilfe beim ausfüllen der Steuererklärung? Die folgenden vier Personen/Institutionen sind Ihnen dabei gerne behilflich - gegen ein kleines Entgeld wohlverstanden!

  • Bitterli-Wyss Urs, Friedensweg 1, 4629 Fulenbach (062/926 10 35)
  • Schaad Treuhand GmbH, Hansjörg Schaad, Dorfstrasse 10, 4629 Fulenbach (062/926 30 33)
  • Pro Senectute - NUR FÜR AHV-RENTNER/INNEN (062/287 10 20)
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