Der Gemeindesaal dient in erster Linie dazu, Anlässe der Gemeinde durchzuführen. Für Anlässe einheimischer Vereine und Familienfeiern kann die Benützung des Saals auf Gesuch hin bewilligt werden.
Kein Anrecht auf Benützung haben auswärtige Organisationen und Privatpersonen mit rein kommerziellen Zielen und Interessen.
Über die Benützung entscheidet in jedem Fall die Gemeindekanzlei.
Die Grösse vom Gemeindesaal ist: 24.00 m Lang und 11.90 m Breit. Die Bühne alleine misst 6.00 m Länge/Tiefe und 11.90 m Breite.
Die maximale Personenbelegung der Räumlichkeiten ergibt sich aufgrund der Anzahl und Breite der ordentlichen Notausgänge (Fluchtwege). Dementsprechend dürfen sich im Untergeschoss maximal 450 Personen gleichzeitig aufhalten.
Bei Anlässen mit über 120 Personen müssen Fluchtweg 1 und 2 offen sein, d. h. der Fluchtweg 2 via Bar - Treppenhaus zum Schulhaushauptein- und -ausgang muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung bewacht werden.
Damit auch Personen mit einer körperlichen Beeinträchtigung uneingeschränkten Zugang zum Gemeindesaal haben, steht ein Treppenlift zur Verfügung. Der Schlüssel für die Bedienung ist beim Haus-/Anlagewart zu beziehen.
WLAN, ein Beamer und eine Leinwand sind vorhanden. Das WLAN-Passwort muss beim Verwaltungsleiter Jörg Nützi angefragt werden.
Gebühren:
(Für Ortsvereine und Privatpersonen mit Wohnsitz Fulenbach)
- Grundgebühr pro Anlass ohne Küchenbenützung Fr. 150.00
- Benützung der Küche inkl. Inventar - zusätzlich Fr. 200.00
- Nachreinigung gemäss Aufwand
- Grundgebühr pro Anlass mit Küchenbenützung für die Durchführung eines Lotto-Matches (gemäss GR-Beschluss vom 05.02.2014) Fr. 200.00
- Es ist ein Schlüsseldepot von Fr. 50.00 / Schlüssel zu bezahlen.
- Benützungsreglement Gemeindesaal, Turnhalle, Zeltdachanbau
- Anlassgesuch
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