Für die Verleihung des Gemeindebürgerrechts an Kantonsbürger und Kantonsbürgerinnen und dessen Zusicherung an ausserkantonale schweizerische sowie ausländische Staatsangehörige ist der Gemeinderat zuständig. Als vorberatende Instanz setzt der Gemeinderat einen Einbürgerungsausschuss ein, welcher das Verfahren prüft und Antrag stellt.